Organe

Organe des Verbandes sind:

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand,
  3. die Geschäftsführung.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes und besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Verbandes. Das Stimmrecht und die Anzahl der Stimmen ergibt sich aus den Satzungsregelungen.

Die Mitgliederversammlung ist u.a. für die Wahl der Vorstandsmitglieder (alle 5 Jahre) zuständig.

Der Verband ist mit 20 Mitgliedern gestartet und hat bereits in wenigen Wochen einige neue Mitglieder gewinnen können. Der Verband hat derzeit 25 Mitglieder.

Diese Mitglieder repräsentieren mehr als 200.000 Mitarbeiter.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern; dem Vorsitzenden, 2 Stellvertretern und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Der Vorstand ist für alle Verbandsangelegenheiten zuständig.

Vorstandsvorsitzender ist Herr Wolfhard Bender (Rechtsanwalt).